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BB 2021, 1102
BGH 
Verschmelzungen und Spaltungen – Erforderlichkeit eines Sonderbeschlusses der Vorzugs- und Stammaktionäre? (Urteil vom 23.02.2021, II ZR 65/19)

a) Ungeachtet der Vorschriften des Umwandlungsgesetzes kann bei Verschmelzungen und Spaltungen ein Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre nach § 141 Abs. 1 AktG erforderlich sein.

BGH, BB 2021, 1102-1107 (Urteil vom 23.02.2021, II ZR 65/19)

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