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BB 2007, 337
zur Megede 
Verschmelzung von Aktiengesellschaften – Materielle Anspruchsberechtigung auf Erhalt einer baren Zuzahlung

Bei einer Verschmelzung kann ein Anteilsinhaber einer übertragenden Gesellschaft gemäß § 15 UmwG von der übernehmenden Gesellschaft einen Ausgleich durch bare Zuzahlung verlangen, wenn das Umtauschverhältnis der Anteile zu niedrig bemessen ist. Festgesetzt wird deren Höhe nach den Vorschriften des SpruchG. Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, wie die materielle Berechtigung zum Erhalt einer solchen baren Zuzahlung festzustellen ist. …

zur Megede, BB 2007, 337-340

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