Verlustabzug: Ob neues Betriebsvermögen vorliegt, ist anhand einer gegenständlichen Betrachtungsweise zu ermitteln (Urteil vom 05.06.2007, I R 106/05)
           
          BFH, BB 2007, 2218-2221 (Urteil vom 05.06.2007, I R 106/05)
        
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