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BB 2018, 2764
BGH 
Verjährung des Schadensersatzanspruchs der AG gegen den Aufsichtsrat wegen Verletzung der Verfolgungspflicht (Urteil vom 18.09.2018, II ZR 152/17)

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer Aktiengesellschaft gegen ein Aufsichtsratsmitglied gemäß § 116 Satz 1, § 93 Abs. 2, Abs. 6 AktG wegen Verjährenlassens von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gegen ein Vorstandsmitglied beginnt gemäß § 200 Satz 1 BGB mit dem Zeitpunkt der Verjährung des Ersatzanspruchs der Gesellschaft gegen das Vorstandsmitglied.

BGH, BB 2018, 2764-2769 (Urteil vom 18.09.2018, II ZR 152/17)

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