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BB 2007, 1588
BGH 
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Beschluss vom 26.04.2007, IX ZB 160/06)

Forderungen des Schuldners, die bereits entstanden sind, müssen in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgenommen werden.

BGH, BB 2007, 1588 (Beschluss vom 26.04.2007, IX ZB 160/06)

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