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BB 2019, 1790
BAG 
Verfall von Tantiemenansprüchen wegen Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfristenklausel (Urteil vom 17.04.2019, 5 AZR 331/18)

Auch wenn nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB eine Leistungsbestimmung erst durch Urteil getroffen werden muss, kann und muss der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf arbeitgeberseitige Ausübung des Bestimmungsrechts zumindest dem Grunde nach schriftlich geltend machen, um die erste Stufe einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfristenregelung zu wahren (Rn. 17).

BAG, BB 2019, 1790-1792 (Urteil vom 17.04.2019, 5 AZR 331/18)

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