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BB 2007, 2440
BFH 
Verdeckte Gewinnausschüttung und Vorteilsausgleich bei strukturell dauerdefizitärem kommunalem Eigenbetrieb im Organkreis (Urteil vom 22.08.2007, I R 32/06)

Die Begründung einer Organschaft zwischen verschiedenen kommunalen Eigenbetrieben in der Rechtsform einer GmbH als Organgesellschaften und einer kommunalen Holding-GmbH als Organträgerin ist grundsätzlich nicht als missbräuchliche Gestaltung i. S. von § 42 Abs. 1 AO anzusehen (Anschluss an das Senatsurteil vom 14.7.2004 I R 9/03, BFHE 207, 142, BB 2004 Special 5 – Unternehmensnachfolge, 2566).

BFH, BB 2007, 2440-2444 (Urteil vom 22.08.2007, I R 32/06)

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