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BB 2008, 2300
Simon/Greßlin 
Verdachtskündigung – Anforderungen an die Anhörung (Urteil vom 13.03.2008, 2 AZR 961/06)

Die Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Verdachtskündigung muss sich auf einen greifbaren Sachverhalt beziehen. Der Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, bestimmte, zeitlich und räumlich eingegrenzte Tatsachen zu bestreiten oder entlastende Umstände vorzubringen.

Simon/Greßlin, BB 2008, 2300-2230 (Urteil vom 13.03.2008, 2 AZR 961/06)

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