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BB 2014, 1054
FG München 
Unwirksame Prüfungsanordnung und Verwertungsverbot (Urteil vom 12.09.2013, 10 K 3728/10)

Die in einer Betriebsprüfung gewonnen Erkenntnisse unterliegen einem Verwertungsverbot, wenn die Prüfungsanordnungen mangels Zugangs nicht wirksam geworden und es sich nicht um eine erstmalige Steuerfestsetzung oder um eine Änderung eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Steuerbescheids handelt.

FG München, BB 2014, 1054-1058 (Urteil vom 12.09.2013, 10 K 3728/10)

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