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BB 2018, 910
OLG Karlsruhe 
Unwirksame Bestellung des besonderen Vertreters im Streit um Dividendenrückzahlung – Gelita AG (Urteil vom 14.03.2018, 11 U 35/17)

Die von der Rechtsprechung zur gesetzlichen Vertretung bei der Prozessführung (§ 51 ZPO) entwickelten Grundsätze kommen auch dann zur Anwendung, wenn die wirksame Vertretung einer Aktiengesellschaft durch einen von der Hauptversammlung bestellten besonderen Vertreter (§ 147 AktG) in Streit steht.

OLG Karlsruhe, BB 2018, 910-916 (Urteil vom 14.03.2018, 11 U 35/17)

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