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BB 2020, 958
LAG Berlin-Brandenburg 
Unwirksame Kündigung wegen respektlosen Verhaltens eines Betriebsratsmitglieds (Beschluss vom 17.12.2019, 7 TaBV 1479/19)

Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht ist grundsätzlich geeignet, einen außerordentlichen Kündigungsgrund zu begründen. Das Anschreiben, Auslachen und der respektlose Umgang eines Betriebsratsmitglieds gegenüber dessen Vorgesetzten stellt jedoch im Einzelfall keinen wichtigen Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB dar.

LAG Berlin-Brandenburg, BB 2020, 958-960 (Beschluss vom 17.12.2019, 7 TaBV 1479/19)

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