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BB 2020, 465
BGH 
Unwirksame Klausel in Anleihebedingungen bei der Ausgabe einer Namensschuldverschreibung (Urteil vom 16.01.2020, IX ZR 351/18)

Dem Transparenzgebot ist nicht genügt, wenn bei Ausgabe einer Namensschuldverschreibung eine Klausel ohne jede Beschränkung Beschlussfassungen der Gläubiger über Rechte und Pflichten der Anleger gestattet.

BGH, BB 2020, 465-467 (Urteil vom 16.01.2020, IX ZR 351/18)

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