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BB 2022, 2662
BFH 
Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer (Urteil vom 12.07.2022, VIII R 8/19)

Die unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer im Besteuerungsverfahren ist wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt.

BFH, BB 2022, 2662-2665 (Urteil vom 12.07.2022, VIII R 8/19)

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