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BB 2022, 591
BGH 
Unanfechtbarkeit der Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung durch Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters auf Antrag des vorläufigen Gläubigerausschusses (Beschluss vom 27.01.2022, IX ZB 41/21)

Die Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung durch Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters auf Antrag des vorläufigen Gläubigerausschusses ist nicht anfechtbar.

BGH, BB 2022, 591-593 (Beschluss vom 27.01.2022, IX ZB 41/21)

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