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BB 2018, 331
BGH 
Titulierte Unterlassungsverpflichtung in einstweiliger Verfügung verpflichtet zur Aufforderung der Produktabnehmer, den Warenvertrieb vorläufig einzustellen (Urteil vom 11.10.2017, I ZB 96/16)

Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, ist auch dann, wenn sie in einer einstweiligen Verfügung enthalten ist, mangels abweichender Anhaltspunkte dahin auszulegen, dass sie neben der Unterlassung derartiger Handlungen auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst.

BGH, BB 2018, 331-336 (Urteil vom 11.10.2017, I ZB 96/16)

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