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BB 2008, 990
Geuenich 
Steuerhinterziehung durch Beamtin der Bundesfinanzverwaltung: Konsequenzen einer Selbstanzeige bei öffentlich Bediensteten (Beschluss vom 15.01.2008, VII B 149/07)

Die Strafverfolgungsbehörde darf zur Sicherstellung dienstrechtlicher Maßnahmen gegen einen Beamten dem Steuergeheimnis unterliegende, in einem Strafverfahren gegen diesen gewonnene Erkenntnisse dem Dienstvorgesetzten des Beamten im Rahmen des § 125 c BRRG offenbaren, ohne eine vorweggenommene Prüfung der disziplinarrechtlichen Behandlung des Falles vornehmen zu müssen; erforderlich ist lediglich, …

Geuenich, BB 2008, 990 (Beschluss vom 15.01.2008, VII B 149/07)

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