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BB 2025, 2545
FG Münster 
Sanierungsaufwand als nachträgliche Herstellungskosten des Grund und Bodens (Urteil vom 03.06.2025, 13 K 356/23 E)

Die Entnahme eines Wirtschaftsguts (hier: Grund und Boden) aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen führt nicht zu einem neuen Bezugszeitpunkt für die Festlegung des ursprünglichen Zustands für Zwecke des § 255 Abs. 2 S. 1 Alt. 3 HGB; maßgeblich bleibt der Zustand im Zeitpunkt der ursprünglichen Anschaffung.

FG Münster, BB 2025, 2545 (Urteil vom 03.06.2025, 13 K 356/23 E)

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