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BB 2022, 2594
BFH 
Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten (Urteil vom 28.06.2022, VII R 23/21)

Die Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass der bereits zur Insolvenztabelle festgestellten Forderung eine Steuerstraftat des Schuldners zugrunde liegt, können gemäß § 177 Abs. 1 InsO nachträglich angemeldet werden.

BFH, BB 2022, 2594-2597 (Urteil vom 28.06.2022, VII R 23/21)

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