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BB 2009, 2017
EuGH 
Reinigung von Gemeinschaftsräumen im Zusammen-hang mit der Vermietung nicht mehrwertsteuerbefreit (Urteil vom 11.06.2009)

Für die Zwecke der Anwendung von Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie sind die Vermietung eines Grundstücks und die Dienstleistung der Reinigung seiner Gemeinschaftsräume unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens als selbständige, voneinander trennbare Umsätze anzusehen, so dass diese Dienstleistung nicht unter diese Bestimmung fällt.

EuGH, BB 2009, 2017-2019 (Urteil vom 11.06.2009)

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