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BB 2007, 2202
BGH 
Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer (Urteil vom 03.05.2007, I ZR 19/05)

Erteilt der auf Zahlung in Anspruch genommene Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers dem Geschädigten rechtliche Hinweise, die die Honorarzahlung des Geschädigten an den von ihm mit der Feststellung der Schadenshöhe beauftragten Kraftfahrzeugsachverständigen betreffen, liegt darin keine Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit i. S. von Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG.

BGH, BB 2007, 2202-2204 (Urteil vom 03.05.2007, I ZR 19/05)

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