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WRPL 2023, 1
BGH 
Qualifizierte elektronische Signatur i. S. d. ZPO § 130a Abs. 3 bei Urteilsabschrift als Anlage zur Berufungsschrift (Beschluss vom 19.01.2023, V ZB 28/22)

Die qualifizierte elektronische Signatur der als Anlage zur Berufungsschrift übersandten Abschrift des angefochtenen Urteils ersetzt nicht die qualifizierte elektronische Signatur der über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach übersandten Berufungsschrift.

BGH, WRPL 2023, Heft 06, Online, - (Beschluss vom 19.01.2023, V ZB 28/22)

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