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BB 2016, 2632
BGH 
Prospektmangel – Haftung einer juristischen Person für eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (Urteil vom 28.06.2016, VI ZR 536/15)

Die Haftung einer juristischen Person aus § 826 BGB in Verbindung mit § 31 BGB setzt voraus, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter im Sinne des § 31 BGB den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 826 BGB verwirklicht hat.

BGH, BB 2016, 2632-2636 (Urteil vom 28.06.2016, VI ZR 536/15)

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