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BB 2021, 211
OLG Köln 
Postbank-Übernahme – zur Begründung einer Stimmrechtszurechnung wegen Acting in Concert im Rahmen einer Interessenschutzklausel (Urteil vom 16.12.2020, 13 U 231/17)

Eine die Zurechnung nach § 30 Abs. 2 WpÜG rechtfertigende Vereinbarung liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn es lediglich um die Aufrechterhaltung des Status quo für den Zeitraum bis zum tatsächlichen Übergang des Unternehmens an den Käufer (closing) gehen soll, also keine über die allgemeine Leistungstreuepflicht hinausgehenden Absprachen oder tatsächlichen Einflussnahmen festzustellen sind.

OLG Köln, BB 2021, 211-212 (Urteil vom 16.12.2020, 13 U 231/17)

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