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BB 2009, 670
Schielke 
Ordnungsgemäße Unterrichtung über den Betriebsübergang (Urteil vom 21.08.2008, 8 AZR 407/07)

Im Falle einer Betriebsveräußerung müssen der Veräußerer oder Erwerber die betroffenen Arbeitnehmer gemäß § 613a V BGB über die Identität des Erwerbers unterrichten. Entspricht die Unterrichtung nicht den gesetzlichen Vorgaben, wird die Widerspruchfrist des betroffenen Arbeitnehmers gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses nicht in Gang gesetzt. Eine ordnungsgemäße Unterrichtung setzt gemäß § 613a II BGB auch die Aufklärung des Arbeitnehmers über die Haftungsverteilung zwischen altem und neuen Betriebsinhaber voraus.…

Schielke, BB 2009, 670-671 (Urteil vom 21.08.2008, 8 AZR 407/07)

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