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BB 2022, 2488
BAG 
Ordentliche Kündigung – Vorliegen einer anzeigepflichtigen Massenentlassung – Fehlen der sog. Soll-Angabe nach § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG in der Massenentlassungsanzeige (Urteil vom 19.05.2022, 2 AZR 467/21)

Eine anzeigepflichtige Massenentlassung liegt nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG vor, wenn der Arbeitgeber innerhalb von 30 Kalendertagen eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern entlässt. Dabei geht es nicht um eine Fristberechnung gemäß §§ 186 ff. BGB (Rn. 11).

BAG, BB 2022, 2488-2492 (Urteil vom 19.05.2022, 2 AZR 467/21)

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