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BB 2020, 2516
Bärnreuther/Wundrich 
OLG Schleswig-Holstein: Keine Verpflichtung eines Kreditgebers zur Akzeptanz eines zumutbaren Ersatzkreditnehmers (Urteil vom 05.03.2020, 5 U 162/19)

Der Darlehensgeber ist gegenüber dem Darlehensnehmer, der das Darlehen vorzeitig ablösen möchte, nicht verpflichtet, einen gleichwertigen Ersatzdarlehensnehmer anzunehmen; es handelt sich um eine bloße Obliegenheit des Darlehensgerbers.

Bärnreuther/Wundrich, BB 2020, 2516 (Urteil vom 05.03.2020, 5 U 162/19)

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