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BB 2008, 2469
 
OLG Naumburg: Zur Überwachungspflicht der Bank im Rahmen eines Baukredits

Das OLG Naumburg hat mit Urteil vom 8.5.2008 – 2 U 172/07 – entschieden, dass eine Bank, die gegen Sicherheiten einen Baukredit gewährt, grundsätzlich nicht verpflichtet ist, im Interesse der Kreditnehmer/Sicherungsgeber den Baufortschritt und die zweckentsprechende Verwendung der Darlehensgelder zu überwachen.

BB 2008, 2469

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