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BB 2018, 1282
 
OLG München: Gerichtliche Ermächtigung einer Aktionärsminderheit zur Einberufung einer Hauptversammlung in der Insolvenz

Die gerichtliche Ermächtigung einer Aktionärsminderheit zur Einberufung einer Hauptversammlung nach § 122 Abs. 3 AktG ist weder durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch durch die Regelung zur Eigenverwaltung in § 276a InsO noch durch die Einleitung eines Insolvenzplanverfahrens ausgeschlossen.

BB 2018, 1282

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