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BB 2022, 2049
 
OLG München: Verschmelzung als solche kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung i. S. v. § 314 Abs. 1 BGB

Zur Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund, wenn auf Seiten des anderen Vertragspartners eine Verschmelzung stattgefunden hat.

BB 2022, 2049

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