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BB 2010, 211
Hohl 
OLG Köln: Squeeze out – Abgeltung ausstehender Ausgleichszahlungen mit der Barabfindung (Urteil vom 08.10.2009, 18 U 57/09)

Die im Wege des sog. Squeeze out ausscheidenden Aktionäre haben keinen Anspruch mehr auf ausstehende Ausgleichszahlungen nach der aktienrechtlichen Norm über den angemessenen Ausgleich bei einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (hiernach “BGAV”). Der Verlust dieser Ansprüche wird durch die Barabfindung gemäß § 327b AktG kompensiert.

Hohl, BB 2010, 211-212 (Urteil vom 08.10.2009, 18 U 57/09)

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