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BB 2017, 1026
 
OLG Karlsruhe: Widerrufsinformation in einem Immobiliardarlehensvertrag

Wird in einem Immobiliardarlehensvertrag in der Widerrufsinformation neben den Pflichtangaben nach Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 7, 10 und 13 EGBGB sowie nach Art. 247 § 3 Abs. 4 EGBGB und nach Art. 247 § 8 EGBGB in der zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 geltenden Fassung die Angabe der Aufsichtsbehörde und die Information zum Verfahren bei Kündigung des Vertrages zur Voraussetzung für das Anlaufen der Widerrufsfrist erhoben (vergleiche BGH, …

BB 2017, 1026

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