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BB 2019, 2113
 
OLG Karlsruhe: Verwirklichung des Tatbestands des § 826 BGB durch die Entscheidung eines (Entwicklungs-)Vorstands

Der objektive und subjektive Tatbestand des § 826 BGB kann durch die Entscheidung des (Entwicklungs-)Vorstands der beklagten Konzernmutter, unzulässige Abschaltvorrichtungen markenübergreifend in einen 3,0l-Motor der von Konzernunternehmen hergestellten Fahrzeuge zu implementieren, verwirklicht werden.

BB 2019, 2113

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