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BB 2022, 961
 
OLG Karlsruhe: Bestimmung eines zum Begehungsort i. S. d. Zuständigkeitsregel in § 15 Abs. 2 Satz 2 GeschGehG zählenden Erfolgsorts

Für die Bestimmung eines zum Begehungsort im Sinn der Zuständigkeitsregel in § 15 Abs. 2 Satz 2 GeschGehG zählenden Erfolgsorts kommt es nicht darauf an, wo eine Beeinträchtigung des Geschäftsgeheimnisses für dessen Inhaber spürbar geworden ist (Schadensort), wie namentlich am Ort dessen Sitzes. Als – neben dem Handlungsort – zuständigkeitsbegründender Erfolgsort kommt nur der Ort des Eintritts eines zum Haftungstatbestand einer gem. …

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