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BB 2020, 1921
 
OLG Karlsruhe: Arglist des Kfz-Händlers beim Verkauf eines Gebrauchtwagens ohne Sichtprüfung

Ein gewerblicher Kraftfahrzeughändler ist verpflichtet, vor dem Verkauf eines Gebrauchtwagens zumindest eine Sichtprüfung durchzuführen, um mögliche Unfallspuren zu erkennen. Zur Sichtprüfung gehört ein Blick auf die Unterseite des Fahrzeugs, das zu diesem Zweck auf eine Hebebühne genommen werden muss.

BB 2020, 1921

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