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BB 2010, 194
 
OLG Jena: Unwirksame Bürgschaftsklausel und Folgen für die Sicherungsabrede

Mit Urteil vom 17.11.2009 – 4 W 485/09 – hat das OLG Jena entschieden: Der in AGB enthaltene Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gem. § 770 Abs. 2 BGB ist gemäß § 307 BGB jedenfalls dann unwirksam, wenn der Ausschluss auch für den Fall gilt, dass die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ist dies der Fall, ist die gesamte Klausel unwirksam, …

BB 2010, 194

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