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BB 2013, 1922
 
OLG Hamburg: Werbung mit der Angabe “Testsieger” als unzulässige Alleinstellungsbehauptung

Die Werbung mit der Angabe “Testsieger” ist eine unzulässige Alleinstellungsbehauptung, wenn in der Werbung nicht darauf hingewiesen wird, dass das beworbene Produkt sich den behaupteten “ersten Platz” im Testergebnis mit weiteren, gleich gut bewerteten Produkten teilt. Die Entscheidung “Schachcomputerkatalog” des BGH (GRUR 2003, 800) steht dieser Annahme nicht entgegen, …

BB 2013, 1922

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