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BB 2012, 2254
 
OLG Hamburg: Verweigerung einer Auszahlung nach § 30 Abs. 1 S. 1 GmbHG nach Ausscheiden eines Gesellschafters

Mit Urteil vom 27.7.2012 – 11 U 135/11 – hat das OLG Hamburg entschieden: Auch nach dem formalen Ausscheiden eines Gesellschafters kann die GmbH eine Auszahlung nach § 30 Abs. 1 S. 1 GmbHG verweigern, wenn die Forderung im Zusammenhang mit dem Ausscheiden begründet wurde. Die Stundung einer Forderung, die vom Auszahlungsverbot des § 30 Abs. 1 S. 1 GmbHG erfasst wird, ist keine Rechtshandlung, …

BB 2012, 2254

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