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BB 2023, 2369
 
OLG Frankfurt a. M.: Fahrplaninformations-App – Nichtanzeige des Wettbewerbers unter “schnellste Verbindungen” – Kein Wegfall der Wiederholungsgefahr durch “ewige” Unterlassungserklärung

Gibt der Verletzer eine Unterlassungserklärung mit der Erklärung ab, diese gelte auch bei Ablehnung weiter, führt diese nicht zu einem Wegfall der Wiederholungsgefahr, da es an der nötigen Gefahr der jederzeitigen Annahme durch den Gläubiger fehlt.

BB 2023, 2369

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