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BB 2019, 1490
OLG Frankfurt a. M. 
OLG Frankfurt a. M.: Keine Haftung eines Restrukturierungsberaters wegen unterlassenen Hinweises auf Insolvenzantragspflicht – Solon SE (Urteil vom 29.03.2019, 8 U 218/17)

Beauftragt ein Unternehmen einen Restrukturierungsberater mit 14 konkret umschriebenen und abschließend zu verstehenden Leistungspflichten unter Ausschluss einer Beratung in steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten, schuldet der Restrukturierungsberater nicht auch die Beratung über eine etwaige Insolvenzantragspflicht.

OLG Frankfurt a. M., BB 2019, 1490 (Urteil vom 29.03.2019, 8 U 218/17)

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