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BB 2023, 976
OLG Frankfurt a. M. 
OLG Frankfurt a. M.: Hemmung der Verjährung des Gesamtschuldnerausgleichsanspruchs zwischen Kartellanten (Urteil vom 06.12.2022, 11 U 149/21)

Die Verjährung eines Gesamtschuldnerausgleichsanspruchs, für den die Regelung §§ 33d Abs. 2, 33h Abs. 7 GWB n. F. nicht gilt, kann vor dem gesetzlichen Forderungsübergang gemäß § 426 Abs. 2 BGB nicht durch die Erhebung der Feststellungsklage eines Kartellanten gegen einen anderen Kartellanten gehemmt werden.

OLG Frankfurt a. M., BB 2023, 976-981 (Urteil vom 06.12.2022, 11 U 149/21)

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