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BB 2024, 816
OLG Frankfurt a. M. 
OLG Frankfurt a. M.: Relevanz des Börsenkurses bei der Abfindungsberechnung (Beschluss vom 09.02.2024, 21 W 129/22)

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Börsenkurs zur Bemessung der Abfindung heranzogen werden. Zu den Voraussetzungen gehört auch die Ermittlung eines Ertragswerts.

OLG Frankfurt a. M., BB 2024, 816 (Beschluss vom 09.02.2024, 21 W 129/22)

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