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BB 2016, 1217
 
OLG Frankfurt a. M.: Frist für Geltendmachung unzulässiger De-facto-Vergabe

Eine unzulässige De-facto-Vergabe kann auch im Falle von Vertragsänderungen nur innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsabschluss geltend gemacht werden. Auf den Zeitpunkt der Änderung kann für den Fristbeginn nur dann abgestellt werden, wenn die Änderung isoliert angegriffen werden kann.

BB 2016, 1217

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