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BB 2023, 425
 
OLG Frankfurt: Wirecard-Skandal – Keine Haftung der BaFin gegenüber Anlegern

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) haftet Anlegern nicht auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufsichtswahrnehmung, da die Aufgaben allein im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden. Eine Verletzung der Bilanzkontrollpflichten im Rahmen des sog. Wirecard-Skandals ist auch nicht feststellbar. Das OLG Frankfurt a. M. hat mit der am 10.2.2023 veröffentlichter Entscheidung die landgerichtliche Klageabweisung bestätigt, …

BB 2023, 425

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