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BB 2017, 2113
 
OLG Frankfurt a. M.: YouTube und Google müssen E-Mail-Adresse ihrer Nutzer bei Urheberrechtsverstoß mitteilen

Das OLG Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 22.8.2017 – 11 U 71/16 – YouTube und Google verpflichtet, die E-Mail-Adresse ihrer Nutzer im Fall einer Urheberrechtsverletzung bekanntzugeben. Zugleich hat es festgestellt, dass über die Telefonnummer und die zugewiesene IP-Adresse keine Auskunft zu erteilen ist.

BB 2017, 2113

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