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BB 2021, 2354
OLG Frankfurt a. M. 
OLG Frankfurt a. M.: Vergütungsansprüche des Abschlussprüfers in der Insolvenz (Urteil vom 28.04.2021, 4 U 72/20)

Vergütungsansprüche des noch von der Insolvenzschuldnerin bestellten Abschlussprüfers, die sich auf vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbrachte Tätigkeiten beziehen, sind auch dann keine Masseverbindlichkeiten, wenn die Prüfung erst nach der Insolvenzeröffnung abgeschlossen wird.

OLG Frankfurt a. M., BB 2021, 2354 (Urteil vom 28.04.2021, 4 U 72/20)

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