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BB 2016, 2754
 
OLG Frankfurt a. M.: Unaufgeforderte E-Mail-Werbung durch auf ein gemeinnütziges Projekt hinweisende SMS-Mitteilung

Auch eine SMS-Mitteilung, durch die auf ein gemeinnütziges Projekt hingewiesen wird, stellt Werbung dar, wenn aus ihr das werbende Unternehmen und dessen Geschäftsgegenstand hinreichend erkennbar wird; die Versendung einer solchen SMS ohne vorherige Zustimmung des Empfängers ist daher als unlautere belästigende Werbung einzustufen.

BB 2016, 2754

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