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BB 2022, 2241
 
OLG Frankfurt a. M.: Umfang der Auskunftspflicht bei der Verletzung von Markenrechten

Bei erkennbarer Unvollständigkeit fehlt es an einer formell ordnungsgemäßen Auskunft. Der Auskunftsanspruch kann dann im Wege der Zwangsvollstreckung gemäß § 888 ZPO weiterverfolgt werden.

BB 2022, 2241

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