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BB 2023, 898
 
OLG Frankfurt a. M.: Speicherung von Daten in Wirtschaftsauskunftei nach Forderungstilgung

Die Notwendigkeit einer Speicherung von Daten in einer Wirtschaftsauskunftei entfällt nicht allein deswegen, weil die Forderung zwischenzeitlich getilgt worden ist und ein entsprechender Eintrag in das Schuldnerverzeichnis nach § 882e ZPO zu löschen wäre, wenn die Begleichung der Forderung nachgewiesen wird.

BB 2023, 898

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