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BB 2022, 1281
 
OLG Frankfurt a. M.: Kennzeichnungspflicht von Influencer-Beiträgen bei Gegenleistung in Form von E-Books (Influencer E-Books)

Fördert eine Influencerin durch Beiträge auf der Internetplatform Instagram und “Tap Tags” zu den jeweiligen Unternehmen deren Absatz, handelt es sich um kommerzielle Kommunikation im Sinne von § 2 S. 1 5b TMG, wenn die beworbenen E-Books der Influencerin kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

BB 2022, 1281

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