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BB 2021, 257
 
OLG Frankfurt a. M.: Geltendmachung von Ansprüchen aus dem GeschGehG – Bestimmtheit der Anträge – Eilverfahren

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem GeschGehG ist es im Hinblick auf die hinreichende Bestimmtheit der Anträge erforderlich, dass die streitbefangenen Geschäftsgeheimnisse konkret bezeichnet werden.

BB 2021, 257

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